Veranstalter der Aktion
Der Veranstalter ist die Pågen GmbH, Spaldingstraße 218, 20097 Hamburg, Deutschland (im Folgenden „Pågen“ genannt).
Die BONAGO Incentive Marketing Group GmbH, Werinherstraße 91, 81541 München (im Folgenden „BONAGO“ genannt) ist der für die Gutscheinabwicklung zuständige Dienstleister von Pågen.
Zeitraum
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 01.03.2025 bis zum 31.05.2025. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Endkunden in Deutschland die Möglichkeit Aktionsprodukte zu kaufen und im Zeitraum vom 01.03.2025 bis zum 30.06.2025 über die Aktionswebseite an der Aktion teilzunehmen.
Teilnahmevoraussetzungen
Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss der/die Teilnehmer/in mind. 2 GIFFLAR Aktionsprodukte von Pågen im Aktionszeitraum 01.03.2025-31.05.2025 kaufen. Innerhalb des Teilnahmezeitraums vom 01.03.2025 bis zum 30.06.2025 kann sich der/die Teilnehmer/in einen Gutschein für einen Erlebnis-Zuschuss von mydays sichern. Dafür muss er/sie innerhalb des genannten Teilnahmezeitraums auf der Aktionswebsite www.gifflar-aktion.de seinen/ihren Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse eingeben. Darüber hinaus muss der/die Teilnehmer/in den Teilnahmebedingungen sowie Datenschutzbestimmungen zustimmen sowie seinen/ihren Kassenbeleg als Nachweis über den Kauf hochladen. Unmittelbar nach den entsprechenden Eingaben und des Uploads wird dem/der Teilnehmer/in automatisch eine E-Mail mit der Bestätigung über das Incentive und die entsprechenden Gutscheinbedingungen sowie dazugehörige Einlösebeschreibung an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich und die Ausgabe der Gutscheine erfolgt solange der Vorrat reicht. Nach Teilnahmeschluss eingehende Uploads werden nicht berücksichtigt.
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person im Alter von mindestens 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat und mind. 2 GIFFLAR Aktionsprodukte kauft. Pågen behält sich vor, das Mindestalter von 18 Jahren des/der Teilnehmers/in vor der Incentive-Übergabe abzufragen, um sicherzustellen, dass eine Übergabe nur an zur Teilnahme berechtigte Personen erfolgt.
Nicht teilnahmeberechtigt an der Kampagne sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Aktion beteiligten Personen und Mitarbeiter von Pågen sowie BONAGO. Darüber hinaus sind auch sämtliche an der Kampagne durch Beauftragung von Pågen oder BONAGO beteiligten Personen oder Dienstleister von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Teilnahme- oder Gewinnspielanmeldungsdienste ist ebenfalls ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer kann maximal 1x an der Aktion teilnehmen.
Zudem behält sich Pågen vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
Aktionsprodukte
Incentive, Benachrichtigung und Übermittlung des Incentives
Pågen vergibt folgendes Incentive:
Gutschein für einen Erlebnis-Zuschuss von mydays (mydays GmbH, Mühldorfstraße 8, 81671 München, Deutschland)
Der/Die Teilnehmer/in erhält seinen/ihren Gutschein für einen Erlebnis-Zuschuss von mydays per Zusendung an die von ihm/ihr angegebene E-Mail-Adresse. Die Aushändigung des Incentives erfolgt ausschließlich an den/die Gewinner/in und solange der Vorrat reicht. Ein Umtausch, Übertragung an Dritte, Weiterverkauf sowie eine Barauszahlung des Incentives sind nicht möglich.
Pågen übernimmt keine Gewähr, dass die Aktionsprodukte bis zum Ende der Aktion im Handel erhältlich sind.
Beendigung der Kampagne
Pågen behält sich ausdrücklich vor, die Aktion ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören oder verhindern würden.
Gutscheinbedingungen Erlebnis-Zuschuss:
Einlöseprozess Erlebnis-Zuschuss:
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe persönlicher Daten notwendig. Der/Die Teilnehmer/in versichert, dass die von ihm/ihr gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Pågen weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen und im Anschluss an die Kampagne gelöscht werden, sofern sie nicht aufgrund der gemeinsamen Geschäftsbeziehung im Rahmen der gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen weitergegeben, genutzt oder aufbewahrt werden müssen.
Alle weiterführenden und generellen Informationen zum Datenschutz bei Pågen sind unter https://pagen.de/datenschutzerklarung/ abrufbar.
Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung des Incentives. Pågen haftet grundsätzlich nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Pågen haftet weiter nicht für Schäden, die dem/der Gewinner/in oder Angehörigen oder Mitarbeitern in Zusammenhang mit dem Incentive widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des/der Teilnehmers/Teilnehmerin ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Anwendbares Recht
Die Kampagne von Pågen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.